Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen klar Logo

Wegebau (Code 125-B)

Fördergegenstand:

Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen (Neubau und Befestigung landwirtschaftlicher Wege und Infrastruktureinrichtungen).

Zuwendungsempfänger:

Juristische Personen öffentlichen Rechts

Förderhöhe:

Zuschuss bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten.

Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.1.2.5.2, Seite 241,
in der Richtlinie "ZILE"und auf der Seite "Ländlicher Wegebau" des ML.


Ansprechpartner:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Abteilung 3, Referat 306.1
Herr Isensee
Tel. (0511) 120 – 2175
E-Mail: henning.isensee@ml.niedersachsen.de

Herr Gebken
Tel. (0511) -120 - 2187
E-Mail: ralf.gebken@ml.niedersachsen.de

Logo
Link Richtlinie und weitere Informationen

Artikel-Informationen

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln