Bekanntlich ist seit dem Jahr 2005 die Gewährung der Direktzahlungen mit der Einhaltung der sogenannten anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) verbunden.
Werden diese nicht eingehalten, so führt das zu Kürzungen der Direktzahlungen. Seit 2007 gilt dieses auch für bestimmte flächenbezogene Maßnahmen [z.B. Niedersächsisches/Bremer Agrarumweltprogramm (NAU/BAU)] der 2. Säule.
Die Informationsbroschüre für Cross Compliance 2012 ist fertig gestellt und enthält auch in diesem Jahr wichtige Hinweise für Betriebe, die EU-Direktzahlungen und/oder Zahlungen für bestimmte flächenbezogene Maßnahmen der 2. Säule beantragen.
Die Verteilung der Broschüre an die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erfolgt in diesem Jahr ausschließlich über die Antrags-CD zum Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen.
Daneben werden verschiedene Beiträge zu aktuellen Themen aus dem Bereich Cross Compliance in der Land & Forst veröffentlicht.
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