Übersicht über die in diesem Jahr angebotenen Einzelmaßnahmen
Die Antragstellung muss bis spätestens 15. Mai 2012 erfolgen.
Alle erforderlichen Antragsformulare finden Sie bei den einzelnen Fördermaßnahmen! Dort finden Sie auch Merkblätter zu den einzuhaltenden Auflagen.
Im NAU/BAU-Programm 2012 werden folgende Maßnahmen angeboten:
A. Förderung extensiver Produktionsverfahren auf Acker- oder Grünland
- A2 (nur Folgeanträge): Anwendung von Mulch- oder Direktsaat- oder Mulchpflanzverfahren (Gebietskulisse Wassererosion)
- A3 (nur Folgeanträge): Ausbringen von flüssigem Wirtschaftsdünger auf Acker- und Grünland mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren
- A5: Anlage von einjährigen Blühstreifen (ohne Gebietskulisse)
- A6: Anlage von mehrjährigen Blühstreifen (entlang von Schlaggrenzen)
- A7: Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten (ohne Gebietskulisse)
B. Förderung extensiver Grünlandnutzung
- B0: Klima schonende Grünlandbewirtschaftung der gesamten Dauergrünlandflächen eines Betriebes (nur für Milchviehbetriebe)
- B1: extensive Grünlandnutzung durch Verringerung der Betriebsmittelanwendung (auf Einzelflächen)
- B2: extensive Grünlandnutzung durch Erhaltung wertvoller Grünlandvegetation (auf Einzelflächen)
- B3: extensive Grünlandnutzung durch Einhaltung einer Ruhephase im Frühjahr und zur Anlage eines Schonstreifens (auf Einzelflächen)
C: Förderung ökologischer Anbauverfahren
W: Maßnahmen des Grundwasserschutzes (Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie):
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W2: Anbau von winterharten Zwischenfrüchten oder Untersaaten auf Ackerflächen
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W3: Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Mais bei nachfolgendem Anbau einer Sommerung
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W4: Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Raps
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W5: Anbau von Winterrübsen vor Wintergetreide
Eine Übertragung der Verpflichtung ist bei den Fördermaßnahmen B0 und W nur eingeschränkt zulässig! Die Übernehmer müssen zum Zeitpunkt der Übertragung ebenfalls die Antragsvoraussetzungen (Milchquote bzw. Ackerfläche in Zielkulisse WRRL) erfüllen.
Dauergrünland sind nicht in die Fruchtfolge einbezogene Flächen auf denen ständig (für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren) Gras erzeugt wird. Es kann sich um eingesätes oder natürliches Grünland handeln. Maßgeblich für die Gewährung der Zuwendung und die Berechnung des Umfangs des Dauergrünlandes sind die im Sammelantrag verwendeten Nutzungscodes und die Einstufung als Dauergrünland im Rahmen der Betriebsprämie.
Anträge können bis zum 15. Mai gestellt werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier - bei den jeweiligen Fördermaßnahmen - als Download, Sie können diese Unterlagen auch auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder bei den Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer anfordern.
Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen (Auszug)
Es können land- und forstwirtschaftliche Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform gefördert werden. Ggf. können auch sonstige Landbewirtschafter gefördert werden, soweit dies zur Erreichung der Umweltziele gerechtfertigt ist.
Bei den flächenbezogenen Maßnahmen werden nur die Flächen berücksichtigt, die in Niedersachsen oder in Bremen liegen.
Die Verpflichtungsdauer für die einzelnen Maßnahmen beträgt mindestens fünf Jahre. Der Verpflichtungszeitraum beginnt bei den Maßnahmen A7 und W2 mit der Herbstbestellung im Antragsjahr, bei allen anderen Maßnahmen am 1. Januar nach Antragstellung.
Nähere Angaben sowie die sonstigen Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie (NAU/BAU) vom 1.10.2011 zu entnehmen.
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