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Aktuelle Informationen für Teilnehmer am NAU oder NAU/BAU Programm

Hier finden Sie wichtige Hinweise zu Ihrer Bewilligung im NAU/BAU Programm

Aktuelles zur Antragstellung 2012

Die Antragstellung zur Erhöhung oder Umstellung der Verpflichtung muss bis spätestens 15. Mai 2012 erfolgen. Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie hier unter den einzelnen Fördermaßnahmen.

Ein Folgeantrag (F) zur Erhöhung einer bestehenden Verpflichtung kann für folgende Maßnahmen gestellt werden:

  • A2: Bewilligungsjahre 2009, 2010.
  • A3: Bewilligungsjahre 2009, 2010.
  • A5: Bewilligungsjahre 2009, 2010, 2011.
  • A6: Bewilligungsjahre 2009, 2010, 2011.
  • A7: Bewilligungsjahre 2009, 2010, 2011.
  • B1 und B2: Bewilligungsjahre 2009, 2010, 2011.
  • B0 und B3: Bewilligungsjahre 2010 und 2011.
  • C: Bewilligungsjahre 2009, 2010, 2011.
  • W2, W3, W4, W5: Bewilligungsjahre 2010 und 2011.

Wird bei den oben genannten Maßnahmen die bestehende Verpflichtung um mehr als 90% erhöht, so ist ein Antrag auf neue fünfjährige Verpflichtung (N) zu stellen. Dies ist jedoch nicht für die Maßnahmen A2 und A3 möglich (hier darf der Zugang max. 90% betragen).

Ein Antrag auf Umstellung (U) der Verpflichtung ist für folgende Antragsteller möglich:

  • Verringerung der Betriebsmittelanwendung (B1) auf Erhaltung wertvoller Grünlandvegetation (B2).
  • Verringerung der Betriebsmittelanwendung (B1) auf Einhaltung einer Ruhephase und Anlage eines Schonstreifens (B3).

Für bestehende Verpflichtungen aus der Maßnahme A2 (Mulch-/ Direktsaat) und A3 (umweltgerechte Gülleausbringung) wird eine Verlängerung bis zum 31.12.2013 angeboten!

Der früheste Mähtermin 2012 bei der Maßnahme B1 (phänologische Bestimmung) wird hier bekanntgegeben!

Für Teilnehmer an der Maßnahme NAU/BAU B1 ist der früheste Schnitttermin auf den 25. Mai festgesetzt - dieser Termin wird seit 2008 phänologisch bestimmt, d. h. aus dem Zustand einer bestimmten Kennart phänologisch abgeleitet (Blüte des Wiesen-Fuchsschwanzes). Der Wiesen-Fuchsschwanz hat in Niedersachsen gemäß Deutschem Wetterdienst (DWD) den 11. Mai als mittleren Blühzeitpunkt. Um auf den 25. Mai zu kommen, werden 14 Tage addiert (11.5. + 14 Tage= 25.5.).

Der früheste Mähtermin 2012 wird voraussichtlich Anfang Mai hier veröffentlicht.

Weitere wichtige Hinweise:

Verfahren bei Bewirtschafterwechsel (Übergabe/Übernahme von Betrieben oder Einzelflächen bzw. von bestehenden Verpflichtungen): Bitte melden Sie einen Bewirtschafterwechsel unverzüglich mit dem entsprechenden Meldebogen und allen erforderlichen Unterlagen! Das Formular finden Sie in der Infospalte (links) und am Ende dieser Seite. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer Bewilligungsstelle.

Termin der Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt zukünftig jährlich zum 15.02.

Warum heißt NAU jetzt auch BAU? Die Agrar-Umweltprogramme werden jetzt gemeinsam mit der Freien Hansestadt Bremen angeboten. Das neue Förderprogramm hat deshalb folgenden Namen: Niedersächsisches und Bremer Agrar-Umweltprogramm (NAU/BAU). Für die bestehenden Bewilligungen ändert sich dadurch aber nichts.

Was ändert sich für bestehende Verpflichtungen mit der Agrarreform in 2014?

Bestehende Verpflichtungen gelten grundsätzlich bis zum Ende der Verpflichtungsdauer.

Sollte sich der Rechtsrahmen der Förderung im Zuge der Agrarreform ab 2014 wesentlich verändern, besteht aber die Möglichkeit zum vorzeitigen Rücktritt von der Verpflichtung, ohne dass eine Rückzahlung erfolgt. In diesem Fall werden Sie hierüber rechtzeitig von den Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer informiert.

Dokumente

Die Antragsformulare für Folgeanträge werden voraussichtlich zum 1. März bereitgestellt.

Richtlinien NAU bzw. NAU/BAU

In den Förderrichtlinien sind die einzuhaltenden Verpflichtungen aufgeführt. Es gilt immer die Richtlinie aus dem Jahr der Bewilligung der betreffenden Maßnahme.

Frage- und Antwortkatalog zum NAU/BAU

Im Frage- und Antwortkatalog zum NAU/BAU Programm sind häufig gestellte Fragen gesammelt. Die Antworten sollen der Orientierung und der Entscheidungshilfe dienen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Entscheidung kann aus diesen Antworten jedoch nicht abgeleitet werden.

Als Übersicht zu den NAU/BAU Maßnahmen sind die angebotenen Maßnahmen, die wesentlichen Auflagen sowie die Besonderheiten und Fördersätze in einer Tabelle zusammengestellt.

Meldebogen zum Bewirtschafterwechsel

Die Meldung gegenüber der Bewilligungsstelle ist enorm wichtig. Erfolgt keine fristgerechte Meldung wird die bestehende Verpflichtung aufgelöst und bereits gezahlte Beträge werden zurückgefordert.

Auslegungshilfe zur Definition der "Öffentlichen Hand"

Anhand von konkreten Beispielen (z. B. NLG, Kirche, Wasserverband usw.) wird erläutert, welche Eigentümer der öffentlichen Hand zuzuordnen sind. Die Beispiele sollen das Ausfüllen der Anlage 2 des Sammelantrages sowie die Antragstellung bei AUM erleichtern. Die Anlage ist auch auf der aktuellen ANDI-CD enthalten.

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