Landentwicklung durch Bodenordnung, Bodenmamagment und Verbesserung der ländlichen Infrastruktur
Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz haben in Niedersachsen eine lange Tradition als Instrument zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum. Entsprechend der sich stetig ändernden Rahmenbedingungen haben sich auch die Ziele gewandelt, die mit der Durchführung der Verfahren verfolgt wurden.
Aktuelle Verfahren verfolgen Belange zur Verbesserung der Agrarstruktur gleichrangig mit Zielen der gemeindlichen Entwicklung, des Naturschutzes und zur Verwirklichung großer Infrastrukturvorhaben.
Eine Hauptaufgabe von Flurbereinigungsverfahren ist die Bodenordnung, um divergierende Nutzungsansprüche an den Grund und Boden zu entflechten, bedarfsgerechte Grundstücke auszuweisen und landeskulturelle Nachteile zu beheben.
Daneben haben Flurbereinigungen den Auftrag, zur Landentwicklung Anlagen zur Verbesserung der Infrastruktur (ldw. Wege), des Bodenschutzes sowie Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung und zur Dorferneuerung herzustellen.
Um dabei den Ansprüchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestmöglich entsprechen zu können, wurden bereits 1991 die Leitlinien "Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem FlurbG" herausgegeben.
Dem Zweck der Flurbereinigung dienende bauliche Anlagen werden mit Zuwendungen gefördert.
Als kompetenter Partner für den ländlichen Raum ist die Niedersächsische Verwaltung für Landentwicklung weiterhin für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz zuständig. Auf den bisherigen Web - Seiten
http://www.agrar.niedersachsen.de
finden Sie vorübergehend weiterhin Wissenswertes zum Thema Flurbereinigung.
Der Internetauftritt wird künftig unter
http://www.gll.niedersachsen.de
zu finden sein.
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