Die Regierungsvertretung Lüneburg hat am 29.01.2009 in enger Abstimmung mit der Regierungsvertretung Oldenburg die Landesplanerische Feststellung getroffen und damit das Raumordnungsverfahren für die geplante Küstenautobahn A 22 von Westerstede nach Drochtersen abgeschlossen.
Als Ergebnis wird festgestellt, dass die A22 mit dem festgelegten Trassenverlauf unter Beachtung von Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und den Anforderungen an die Umweltverträglichkeit entspricht.
Die vom Planungsträger, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Kompetenzcenter Hannover, vorgeschlagene Trassenführung ist damit mit nur kleinen Änderungen bestätigt worden.
Der landesplanerischen Feststellung geht ein aufwendiges Planungs- und Beteiligungsverfahren voraus, in dem eine Vielzahl alternativer Trassenführungen auch unter Einsatz einer Internetplattform geprüft wurde. Dabei haben sich die betroffenen Kommunen, Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit intensiv beteiligt.
Die rund 121 km lange Trasse (davon 114 km Neubaustrecke) führt von einem Autobahndreieck mit der A 28 bei Westerstede (Landkreis Ammerland) über ein Autobahnkreuz mit der A29 bei Jaderberg durch den Wesertunnel südlich von Nordenham. Sie verläuft dann im Versatz über die A 27 bis südlich von Bremerhaven und weiter nördlich von Bremervörde durch den Raum Oldendorf/Himmelpforten bis zum geplanten Elbtunnel A 20 bei Drochtersen (Landkreis Stade). Dort wird die A 22 mit der ebenfalls geplanten A 26 in einem Autobahndreieck verknüpft.
Durch die geplante Küstenautobahn rücken die Nord- und Ostseeanrainerstaaten näher zusammen und die räumliche Trennung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen im Unterelbegebiet wird überwunden. Die Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen an der Nordsee und die Erreichbarkeit des Unterweser- und Unterelberaumes werden verbessert.
Die A 22 ist vor diesem Hintergrund als Ziel der Raumordnung im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2008 enthalten.
Gegenüber der im Herbst 2007 zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens vorgelegten Planung wurde die Trasse bei Westerstede / Garnholt so geändert, dass weniger in die Siedlungsstrukturen eingegriffen wird.
Die weiteren im Raumordnungsverfahren geprüften Trassenalternativen haben sich insgesamt gesehen als weniger günstig erwiesen. Im Raum westlich der Weser greift die festgestellte Trasse weniger stark in vorhandene Siedlungsstrukturen ein als die nördlich und südlich verlaufenden Trassenvarianten. Die nördliche Trassenvariante wäre darüber hinaus erheblich länger. Im Raum östlich der Weser hat die festgestellte Trasse vor allem die Vorteile der zügigen Linienführung und der Einbindung des Raums Bremervörde in das Autobahnnetz. Auf diese Weise ist die bisher ebenfalls geplante Ortsumgehung von Bremervörde nicht mehr erforderlich, da deren Funktion von der A 22 übernommen wird. Die weiter nördlich durch den Raum Lamstedt führenden geprüften Trassenvarianten wären mit großen Naturschutzproblemen verbunden.
Zur Verminderung festgestellter Konflikte wird in der Landesplanerischen Feststellung für die Bereiche Jaderberg, Nordbollenhagen, Stotel, Hipstedt, Hönau-Lindorf und Oldendorf/Himmelpforten die Prüfung weiterer Optimierungsmöglichkeiten der Trasse als Maßgabe festgelegt.
Wie geht es mit der Planung weiter? Die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens fließen in die Linienbestimmung ein, die in diesem Jahr beim Bundesverkehrsministerium erlangt werden soll. Damit ist der Weg frei für die Vorbereitung und Durchführung der Planfeststellungsverfahren, in denen die Trasse metergenau festgelegt wird und die Betroffenheiten für einzelne Bürger und Grundstücke untersucht werden und darüber entschieden wird. Da das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens für den Einzelnen noch keine konkreten Rechtswirkungen hat, kann es auch nicht durch Rechtsmittel angegriffen werden.
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