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Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit für die geplante Verlegung der B240 von nördlich Eschershausen bis südlich Fölziehausen

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist mit der Planung von Maßnahmen im Streckenverlauf der B 240 beauftragt. Ziel der Maßnahmen ist die Verbesserung der Streckenqualität, um die Funktionsfähigkeit dieser überregionalen Verbindung zwischen der Region Holzminden und der Landeshauptstadt Hannover zu erhöhen. Die Maßnahme der Verlegung der B 240 von nördlich Eschershausen - südlich Fölziehausen (Ithquerung) stellt im Rahmen eines Gesamtverkehrskonzeptes eine Teilmaßnahme dar.

Der Antrag für die Einleitung des Raumordnungsverfahrens gem. § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) i.V.m. dem Niedersächsischen Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG) wurde beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung im April 2012 gestellt.

Im Raumordnungsverfahren für die Ithquerung werden verschiedene Varianten für eine Ithquerung nach einheitlichen und transparenten Kriterien unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und auf ihre Raumverträglichkeit hin beurteilt.

Bis auf eine, der im Verfahren zu prüfenden Varianten, sehen alle Varianten eine Untertunnelung des Iths sowie eine Ost- oder Westumgehung für den Ortsteil Capellenhagen vor.

Ein Raumordnungsverfahren hat den Zweck festzustellen,

  1. ob raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen (Vorhaben) mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und
  2. wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können (Raumverträglichkeit).

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist als unselbständiger Teil in das Raumordnungsverfahren, gem. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), integriert. Sie umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt entsprechend dem Planungsstand (§ 2 Abs. 1 UVPG).

Das Raumordnungsverfahren findet seinen Abschluss mit der Landesplanerischen Feststellung. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist bei nachfolgenden Planungen zu berücksichtigen, entfaltet jedoch gegenüber dem Träger des Vorhabens und gegenüber dem Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung.

Die Träger öffentlicher Belange haben bis zum 18.07.2012 Gelegenheit zu diesem Vorhaben Stellung zu nehmen. Stellungnahmen können sowohl in Briefform als auch unter der Kontaktadresse claudia.hopp(at)ml.niedersachsen.de unter Angabe von Institution/Namen und Adresse abgegeben werden.

Die Auslegung der Verfahrensunterlagen zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit gem. § 15 Abs. 3 NROG erfolgt in den von der Planung betroffenen Gemeinden, dem Flecken Duingen, der Stadt Eschershausen, der Gemeinde Holzen, der Gemeinde Lüerdissen und dem Flecken Salzhemmendorf. Nähere Informationen über die öffentlichen Auslegungen (Ort, Zeiten) sind der jeweiligen öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen oder können beim Flecken Duingen, der Stadt Eschershausen, der Gemeinde Holzen, der Gemeinde Lüerdissen und dem Flecken Salzhemmendorf erfragt werden.


Erörterungstermin für das Raumordnungsverfahren für die geplante Verlegung der B240 von nördlich Eschershausen bis südlich Fölziehausen

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungen und Bedenken sollen gemäß § 10 Abs. 4 Satz 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) vom 18.07.2012 mit den Verfahrensbeteiligten erörtert werden. Der Teilnehmerkreis ist beschränkt auf die durch das Vorhaben in ihren Belangen berührten Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben. Im Folgenden stehen die Synopsen als Download bereit.


Ergänzende Antragskonferenz für das Raumordnungsverfahren für die geplante Verlegung der B240 von nördlich Eschershausen bis südlich Fölziehausen


Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der Ergebnisse des Erörterungstermins vom 27.11.12 hat sich die Notwendigkeit ergeben, die nachträgliche Aufnahme von bisher im Raumordnungsverfahren nicht enthaltenen Varianten zu prüfen. Daher findet im Rahmen des laufenden Raumordnungsverfahren gem. § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) (ehemals § 14 Abs. 1 NROG) und im Zusammenhang mit dem Scoping nach § 5 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) eine ergänzende Antragskonferenz statt. Diese dient dazu abzustimmen, ob das Raumordnungsverfahren um weitere Varianten ergänzt wird. Gleichzeitig kann dieser Termin auch dazu dienen, den räumlichen und inhaltlichen Untersuchungsumfang für die Ergänzung des Raumordnungsverfahrens abzustimmen. Die für die Ergänzung der Antragskonferenz vorbereiteten Unterlagen finden sie hier:


Im Folgenden stehen die Verfahrensunterlagen als Download bereit:

Teil A Vorhabensbeschreibung

Teil B Planteil

Teil C Untersuchungen weitere Pläne, Skizzen

Ansprechpartner/in:

Frau Katrin Wolter
Tel: 0511 120-8622
katrin.wolter(at)ml.niedersachsen.de

Frau Claudia Hopp
Tel: 0511 120-8630
claudia.hopp(at)ml.niedersachsen.de

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Calenderger Str. 2
30169 Hannover

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