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Ernährungsnotfallvorsorge


Volle Regale in den Lebensmittelgeschäften und ein vielfältiges Angebot an Nahrungsmitteln sind in der
Bundesrepublik Deutschland heute eine Selbstverständlichkeit. Dennoch sind Ereignisse denkbar, die zu Versorgungsengpässen führen können.

Neben einem zum Glück heutzutage bei uns sehr unwahrscheinlichen Kriegsszenario sind andere
Krisensituationen denkbar, die zu einer Verknappung von Lebensmitteln und damit zu
Versorgungsengpässen führen können. Hierzu zählen z.B.

  • Naturkatastrophen,
  • der Zusammenbruch kritischer Infrastrukturen,
  • Pandemien
  • oder großtechnische Schadenslagen.

Für diese Fälle trägt der Staat auf verschiedene Arten Vorsorge. Zusätzlich sollte aber auch jeder
Haushalt einen privaten Vorrat einrichten, um kleinere Versorgungsengpässe stets gut überbrücken zu
können. Stellen Sie sich selbst einmal die Frage, was wäre, wenn der Strom für einen längeren Zeitraum
ausfällt oder der Weg zum Supermarkt versperrt ist?

Was der Staat unternimmt, damit im Notfall die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln
gewährleistet ist und wie Sie selbst durch eine eigene private Vorratshaltung vorsorgen können, erfahren
Sie auf der gemeinsamen Seite des Bundes und der Länder:


www.ernaehrungsvorsorge.de



Ernährungsvorsorge in Niedersachsen

Ziel der Ernährungssicherstellung und der Ernährungsvorsorge ist es, die Versorgung der Bevölkerung
mit Lebensmitteln in militärischen und friedenszeitlichen Krisen sicherzustellen. Um den vielfältigen
Aufgaben in Krisenzeiten gerecht werden zu können, müssen bereits in Nicht-Krisenzeiten
Vorbereitungen getroffen werden.



In Niedersachsen werden diese Aufgaben von den folgenden Behörden wahrgenommen:

1. dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

2. den Landkreisen und kreisfreien Städten, der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover sowie der Stadt Göttingen

In Krisenfällen nach dem Ernährungssicherstellungs- und dem Ernährungsvorsorgegesetz werden außerdem Experten der Landwirtschaftskammer eng mit den zuständigen Verwaltungsbehörden zusammenarbeiten.

Ansprechpartner im
Niedersächsischen Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Abt. 1 Referat 107 / Ernährungsnotfallvorsorge

Ines Preikschas-Braun
Tel.: 0511/120-2230
ines.preikschas-braun@ml.niedersachsen.de

Axel Munzel
Tel.: 0511/120-2225
axel.munzel@ml.niedersachsen.de


Ernährungsnotfallvorsorge

Beispiel eines privaten Vorrates

Informationsblatt der Ernährungsnotfallvorsorge

Informationen zu staatlicher und privater Vorsorge

AEL Arbeitsgemeinschaft für Elektrizitätsanwendung in der Landwirtschaft e.V.

http://www.ael-online.de/inhalt/fachinfo/strom_tipps.php

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