Im NAU/BAU Programm werden Zuwendungen für die Einführung oder Beibehaltung von extensiven, ressourcenschonenden und besonders umweltverträglichen Produktionsverfahren gewährt. Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten...
Auf dieser Seite ist Aktuelles zum NAU/BAU Programm zusammengefasst. Diese Seite ist vor allem für die Landwirte interessant, die bereits am NAU/BAU Programm teilnehmen. Hier finden Sie die Richtlinien der einzelnen Jahre sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum NAU/BAU-Programm: Hinweise zum Antragsverfahren, eine Übersicht und Erläuterungen zu den aktuell angebotenen Einzelmaßnahmen und zu allgemeinen Fördervoraussetzungen.
Bildrechte: Europäische KommissionGefördert werden Mulch- oder Direktsaat- oder Mulchpflanzverfahren auf Ackerflächen. Mit diesen Anbauverfahren soll der Wassererosion auf potentiell gefährdeten Flächen entgegengewirkt werden. Deshalb wird die Maßnahme nur den Betrieben angeboten, die auch solche Flächen bewirtschaften.
Bildrechte: privatGefördert wird das Ausbringen von flüssigem Wirtschaftsdünger auf Acker- und Grünland mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren. Die Ausbringung muss durch einen Maschinenring oder Lohnunternehmer erfolgen.
Gefördert wird die Anlage von einjährigen Blühstreifen auf Ackerflächen des Betriebes. Die Förderung wird ab 2010 ohne Gebietskulisse angeboten!
Bildrechte: privatGefördert wird die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen auf Ackerflächen des Betriebes. Die Blühstreifen müssen entlang von Wasserläufen angelegt werden und dürfen nicht auf den Betriebsflächen rotieren.
Bildrechte: privatZum Schutz des Bodens vor Erosion und Nährstoffaustrag, zur Förderung der biologischen Aktivität und Struktur des Bodens sowie zum Schutz des Grundwassers wird auf Ackerflächen der Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten gefördert.
Antragsberechtigt sind nur Milchviehbetriebe! Die Maßnahme B0 wird nur unter Vorbehalt angeboten - bitte beachten Sie diese Hinweise! Gefördert wird die Klima schonende Grünlandbewirtschaftung auf allen Dauergrünlandflächen des Betriebes.
Gefördert wird die Einführung oder Beibehaltung einer extensiven Grünlandnutzung auf Einzelflächen des Betriebes.
Es wird die Erhaltung von pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation nach dem Prinzip der ergebnisorientierten Honorierung gefördert.
Gefördert wird die extensive Grünlandnutzung auf Einzelflächen durch Einhaltung einer Ruhephase im Frühjahr und zur Anlage eines Schonstreifens.
Gefördert wird die Einführung oder Beibehaltung von okologischen Anbauverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 im gesamten Betrieb.
Gefördert wird der Anbau winterharter Zwischenfrüchte. Die Förderung erfolgt nur, wenn mindestens 25% oder mindestens 10 ha der in Niedersachsen liegenden landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) liegen.
Gefördert wird der Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Mais bei nachfolgendem Anbau einer Sommerung. Die Förderung erfolgt nur, wenn mindestens 25% oder mindestens 10 ha in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie liegen.
Gefördert wird der Verzicht auf Bodenbearbeitung nach der Rapsernte. Eine Förderung erfolgt nur, wenn mindestens 25 % oder mindestens 10 ha der in Niedersachsen liegenden landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) liegen.
Gefördert wird der Anbau von Winterrübsen vor Wintergetreide. Eine Förderung erfolgt nur, wenn mindestens 25 % oder mindestens 10 ha der in Niedersachsen liegenden landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) liegen.