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Breitbandversorgung im ländlichen Raum

Breitbandinitiative Niedersachsen

Die Breitbandinitiative wird getragen vom Land Niedersachsen, vertreten durch die Ministerien für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) sowie für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und den kommunalen Spitzenverbänden. Zwischen ihnen besteht eine enge Kooperation und ständige Abstimmung über weitere Arbeitsschritte.

Die Breitbandinitiative Niedersachsen unterstützt vorrangig die Beratung, die durch das Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen in Osterholz-Scharmbeck durchgeführt wird. Auf Grundlage einer Bedarfsermittlung und daraus resultierenden Betreibermodellen sollen wirtschaftliche Lösungen gefunden werden, die sich möglichst ohne einen Landeszuschuss realisieren lassen.

GAK - Förderprogramm

In den Breitbandprojekten, bei denen eine Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) verbleibt, kann diese gefördert werden. Dafür stehen im ML Mittel aus der "Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)" des Bundes und des Landes zur Verfügung.

Die EU- Kommission hat mit Schreiben vom 03.07.2008 die GAK-Rahmenregelung notifiziert.

Die konkrete Ausgestaltung der GAK für Niedersachsen ergibt sich aus der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Breitbandversorgung ländlicher Räume (Breitbandversorgung)".

Die Neufassung der Richtlinie vom 23.09.2010 ist rückwirkend mit Wirkung vom 01. September 2010 in Kraft getreten.

Alle Antragssteller werden gebeten, sich beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) zu informieren.

Anträge können dort eingereicht werden:

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen
Podbielskistr. 3
30659 Hannover

Antragsfristen

  • Anträge auf Beratungsleistungen nach 2.1 der Richtlinie:

    Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich.

  • Anträge auf Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke nach 2.2 oder Leerrohrförderung nach 2.3 der Richtlinie:

    Anträge können bis zum 15. November eines Jahres gestellt werden; letztmalig zum 15.11.2012. Ihre Bewilligung setzt eine Realisierung innerhalb des folgenden Haushaltsjahres voraus. Eine detaillierte Darstellung des Umsetzungsplanes wird erwartet.

Hinweis:
Keine Umsatzsteuer innerhalb der Wirtschaftlichkeitslücke.
Seitens des Bundesministeriums der Finanzen ist mitgeteilt worden, dass die Zuwendungen der GAK Umsatzsteuerneutral zu handhaben sind, so dass auch entsprechende TK -Anbietern diese nicht in Ansatz bringen müssen.

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