Für die Durchführung von Tiertransporten sind grundsätzlich die Vorgaben der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (TierSchTrV ) zu beachten. In der Verordnung ist der Umgang mit den Tieren bei der Verladung, der Flächenbedarf sowie die Sicherstellung der Versorgung der Tiere während des Transports oder auch die Transportdauer geregelt. Jeder, der Tiere transportiert, muss über eine entsprechende Sachkunde verfügen; der gewerbsmäßige Beförderer muss diese durch eine Sachkundebescheinigung nachweisen. Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar; diese gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden. Ziel muss es daher sein, die Tiere individuell auf den Transport vorzubereiten und die Transportdauer den Bedürfnissen der Tiere anzupassen.
In Niedersachen wird bereits seit mehreren Jahren ein Transport-Monitoring durchgeführt, um durch dichte Kontrollfrequenzen Verstößen gegen die Vorgaben der TierSchTrV vorzubeugen.