Hannover. Die extreme Trockenheit im April hat den Massenzuwachs auf Grünland erheblich gemindert. Das führt auf vielen Betrieben zu Schwierigkeiten bei der Futterversorgung der Tiere.
Aus diesem Grund hat sich Niedersachsens Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen dafür eingesetzt, ausnahmsweise Stilllegungsflächen zur Futternutzung freizugeben.
Nachdem die EU die Entscheidung über eine solche Ausnahmegenehmigung in die Hand der Länder gelegt hat, kann der Minister schnell reagieren und den landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit eröffnen, ab dem 16.05.07 stillgelegte Flächen zu mähen oder beweiden zu lassen.
Erlaubt ist die Nutzung des vorhandenen Aufwuchses der 2007 stillgelegten Flächen zu Futterzwecken. Umbruch, Neuansaat, Düngung etc. sind nicht gestattet.
Bei Bedarf kann der Aufwuchs auch im Rahmen kostenloser Nachbarschaftshilfe abgegeben werden. Bei Verstoß gegen diese Regeln gilt die Fläche nicht mehr als stillgelegt, was zu Sanktionen bei der Betriebsprämie führt.
Wer von den Auswirkungen der Trockenheit betroffen ist und von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen will, muss dies der zuständigen örtlichen Stelle der Landwirtschaftskammer vor Nutzungsbeginn melden. Dort ist das hierfür zu verwendende Formblatt erhältlich.
Niedersachsen Portal