Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen klar Logo

Ministerin Otte-Kinast: „Ein harter Schlag für die Sauenhalter“

Ferkelkastration: Bundesrat schließt sich Niedersachsen nicht an


Berlin/Hannover. Männliche Ferkel dürfen voraussichtlich ab 1. Januar 2019 nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. Der Bundesrat schloss sich heute nicht dem Antrag Niedersachsens an, das Tierschutzgesetz für eine Übergangsfrist von zwei Jahren entsprechend zu ändern und den Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen. „Das ist ein harter Schlag für alle Sauenhalter in Deutschland“, kommentierte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast die Entscheidung. Sie hatte zuvor in ihrer Rede betont, dass sie den Ausstieg aus der Kastration ohne Betäubung grundsätzlich nicht in Frage stellt. „Wer Tierschutz will, muss regionale Sauenhalter stärken“, betonte die Ministerin. Der mit langen Transportwegen verbundene Import von Ferkeln aus Drittländern stelle überhaupt keine Alternative dar.

Der Antrag Niedersachsens beinhaltete eine Gesetzesanpassung dahin gehend, dass eine Betäubung bei der Kastration der Ferkel nicht erforderlich ist, bis ein zugelassenes Tierarzneimittel seit drei Monaten im Handel verfügbar ist, längstens aber bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020. „102 Tage bis zur Deadline und wir stehen ohne praktikables Ergebnis da. Das kann und will ich nicht hinnehmen“, betonte Otte-Kinast.

Sie nahm Politik, Verbände, Unternehmen der Ernährungs- und Landwirtschaftsbranche und die Tierhalter gemeinsam in die Pflicht, um schnell nach einer tragfähigen Lösung zu suchen. Im Oktober wird die Landwirtschaftsministerin in Hannover alle Beteiligten an einen Tisch holen, um die Zukunft der Schweinehaltung in Niedersachsen zu diskutieren. „Unsere Sauenhalter brauchen nun zwingend Alternativen, wie es ab dem 1. Januar weiter geht“, erklärte Otte-Kinast. Sie rechnet in Niedersachsen – bundesweit mit 8,5 Millionen Tieren Schweineland Nummer 1 - mit einem Strukturbruch.

Hintergrund:
Im Jahr 1999 gab es in Deutschland noch 54.130 landwirtschaftliche Betriebe, in denen Zuchtsauen gehalten wurden. Bis zum Jahr 2016 nahm diese Zahl um 42.000 Betriebe ab. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der aus Dänemark und den Niederlanden eingeführten Ferkel von 1,7 Millionen auf 11 Millionen Tiere.

In Niedersachsen gibt es 5.700 schweinehaltende Betriebe mit rund 8,5 Millionen Tiere. Der Produktionswert der niedersächsischen Schweinehaltung betrug in 2016 rund 2,2 Milliarden Euro, die Verkaufserlöse lagen bei rund 24 Milliarden Euro.

Derzeit gibt es noch rund 1.900 Sauenhalter in Niedersachsen, die etwa 465.000 Sauen halten. Jährlich kommen etwa 6,17 Millionen männliche Ferkel in den Ställen zur Welt.

Um den typischen Ebergeruch im Schweinefleisch zu vermeiden, der beim Verbraucher nicht akzeptiert wird, erfolgt die Kastration in den ersten Lebenstagen. Alternativ stehen derzeit drei Verfahren zur Verfügung, die bereits in der Praxis geprüft werden: die Jungebermast, die Jungebermast mit Impfung gegen den Ebergeruch (die so genannte Immunokastration) und die chirurgische Kastration unter Inhalations- und Injektionsnarkose. Außerdem soll der in Dänemark angewandte „Skandinavische Weg“ näher untersucht werden. Darunter versteht man eine Kastration nach einer Lokalanästhesie, die durch den Landwirt vorgenommen wird. Dieser Weg steht momentan in Deutschland aus arzneimittel- und tierschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2018

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

http://www.ml.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln