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Mehr Gerechtigkeit bei Lebensmittelkontrollen mit der neuen Gebührenordnung

Kleinbetriebe werden bei neuer Gebührenordnung geschont

Verbraucherschutzminister Christian Meyer: Kostendeckende Kontrollen stärken den Verbraucherschutz auf allen Ebenen

HANNOVER.Verbesserter Verbraucherschutz und Ermäßigungen für Kleinbetriebe: Das sind die Leitplanken der neuen niedersächsischen Gebührenordnung, deren zweite Stufe seit heute (Mittwoch) in Kraft ist. „Damit ist ein Systemwechsel nicht nur im Futtermittel-, sondern nun auch im Lebensmittelbereich eingeleitet“, sagte Verbraucherschutzminister Christian Meyer. „Das neue Gebührensystem wird gerechter sein als das alte. Nicht mehr allein der Steuerzahler bezahlt die Kontrollen, sondern der Veranlasser“, so der Minister. „Ein Grundsatz bleibt dabei für mich wichtig: Marktbeschicker brauchen etwa auf Wochen- oder Weihnachtsmärkten keine Gebühren zu entrichten. Diese fallen lediglich am Ort der Niederlassung an. Für kleinere Betriebe, wozu auch Bäcker, Imbissbuden, Restaurants oder Fleischer gehören können, sind Ermäßigungen und ein Gebührendeckel vorgesehen.“

Meyer erinnerte daran, „dass eine stärkere Gebührenfinanzierung auch Wunsch der Europäischen Union sowie des Bundes- und Landesrechnungshofes ist. Auch bei den Haushaltsberatungen hat der Landesrechnungshof noch einmal eine vollständige Gebührenfinanzierung staatlicher Aufgaben eingefordert.“ Der europäische Gesetzgeber lasse die Finanzierung amtlicher Kontrollen zur Lebensmittelsicherheit mittels Gebühren oder Kostenbeiträgen explizit zu. „Unser Ziel bleibt klar, die Verstärkung des Verbraucherschutzes nicht nur auf Landes- sondern auch auf kommunaler Ebene. Wir wollen eine risikoorientierte Verbesserung der Kontrollen der staatlichen Behörden. Dem Wunsch der Kommunen, das Kontrollniveau in ihrem Zuständigkeitsbereich zu sichern und auszubauen, ist das Land mit einer stärkeren Gebührenfinanzierung gefolgt.“ Durch vermehrte Kontrollen steige die Wahrscheinlichkeit, Missstände frühzeitig zu entdecken und somit die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie letztlich auch die Wirtschaft rechtzeitig zu schützen, so der Minister.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens, kurz GOVV, wird die Stärkung des Verbraucherschutzes damit auf eine neue finanzielle Basis gestellt. Mit der neuen GOVV werden Gebühren für Regelkontrollen eingeführt. „Der Steuerzahler, der bisher für die Finanzierung der Regelkontrollen aufkommen musste, wird trotz einer Verstärkung beim Verbraucherschutz nicht zusätzlich belastet“, sagte Meyer. Zudem werden die bisherigen Regelungen aus drei unterschiedlichen Gebührenordnungen zusammengeführt und aktualisiert.

Die Neuregelung sieht für den Lebensmittelbereich eine zweistufige Differenzierung und eine Deckelung der Gebühren für die Regelkontrolle vor. Unternehmen mit weniger als 125.000 Euro Jahresumsatz zahlen pro Kontrolle maximal 56 Euro. Unternehmen, deren Jahresumsatz weniger als 250.000 Euro beträgt, zahlen pro Kontrolle maximal 92 Euro. Ein weiteres Beispiel: Für kleine Kioske, die im Schnitt nur alle zwei Jahre kontrolliert werden, bedeutet die neue Verordnung sogar bei Regelkontrollen Kosten von lediglich rund 30 Euro pro Jahr. Kleine Bäckereien haben im Schnitt mit 50 bis 100 Euro pro Jahr zu rechnen. „Das ist angesichts der Umsätze verträglich“, sagte Meyer.

Seit April sind bereits im Futtermittelbereich die Regelkontrollen neben den zusätzlich erforderlichen amtlichen Kontrollen gebührenpflichtig. Diese Gebührenpflicht wird mit der neuen Gebührenordnung jetzt auf alle Bereiche der amtlichen Überwachung zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit erweitert. Die Höhe der Gebühren für die Regelkontrollen bemisst sich nach dem jeweiligen Aufwand. Daher kostet eine Betriebskontrolle in einem risikointensiven Großbetrieb, die zeitlich aufwändiger ist, mehr Gebühren. Gründe für einen erhöhten zeitlichen Aufwand können auch zum Beispiel festgestellte und zu dokumentierende Mängel sein oder nicht zugängliche Unterlagen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.12.2014

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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