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Effektive Bekämpfung des Bovinen Herpesvirus Typ 1 beginnt

Niedersachsen soll frei von „Rinderherpes“ werden

Neue Verordnung zum Rinderherpesvirus BHV1 tritt am 1. November in Kraft

Die Rinderbestände in Niedersachsen könnten schon bald vollständig frei vom „Bovinen Herpesvirus Typ 1“ (BHV1) sein. Anfang November tritt eine Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit BHV1 in Kraft. Damit wird die Sanierung der Rinderbestände von diesem für den Menschen ungefährlichen Virus abgeschlossen. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer hatte sich für eine begleitende Förderung der Bekämpfung durch die Tierseuchenkasse stark gemacht. Die Regelungen sollen dazu beitragen, dass Niedersachsen in Kürze von der EU als „BHV1-freie Region“ anerkannt wird. „Mit der neuen Verordnung wird der Gesundheitsstatus der niedersächsischen Rinder verbessert und den EU-Vorgaben genüge getan“, sagte der Minister.

Bis spätestens 1. Mai 2015 müssen die Tierhalter alle sogenannten Reagenten aus den Betrieben entfernen – also die infizierten Tiere, die zwar wieder genesen sind, aber ein Leben lang Virusträger bleiben. Minister Meyer: „Diese Frist haben wir im Sinne der betroffenen Betriebe etwas länger angesetzt als von der alten Landesregierung geplant. Dafür haben wir nicht nur auf bloße Weideverbote, sondern auf eine gründliche Bekämpfung des Virus und auf die Unterstützung der Tierseuchenkasse gesetzt.“

Ab dem 1. November 2014 gelten folgende Regelungen:

Verbot der Einstallung von Rindern aus nicht BHV1-freien Betrieben

Verbot der Impfung gegen BHV1

Verbot der Verbringung geimpfter Rinder

Stallhaltung für Rinder aus nicht BHV1-freien Betrieben

Ab dem 1. Mai 2015 ist die Haltung BHV1-infizierter Rinder in Niedersachsen dann komplett verboten. Um die Entfernung der positiv getesteten Rinder aus den Beständen wirtschaftlich zu erleichtern, erhalten die betroffenen Tierhalter – in Abhängigkeit vom Grad der Infektion bei den weiblichen Rindern, die 24 Monate oder älter sind, gestaffelte Beihilfen. Pro Rind werden dann zwischen 200 und 400 Euro von der Tierseuchenkasse gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Betriebe bereits bis zum 31. Dezember 2014 alle betroffenen Rinder entfernt haben. Außerdem wird für Rinder in BHV1-freien Betrieben auch im Jahr 2015 ein deutlich geringerer Tierseuchenkassenbeitrag erhoben.

Die Bundesländer Bayern und Thüringen sind genauso wie die EU-Mitgliedsstaaten Dänemark, Schweden und Österreich bereits durch die Europäische Kommission als BHV1-frei anerkannt, andere Bundesländer werden in den nächsten Monaten folgen. Mehr als 98 Prozent der fast 19.000 niedersächsischen Rinderbestände und 99 Prozent aller niedersächsischen Rinder (insgesamt rund 2.136.000 Rinder) sind bereits BHV1-frei und werden durch die Verordnung vor einer Infektion geschützt. Zwar ist die Erkrankung für Menschen ungefährlich, sie führt jedoch zu Leistungseinbußen bei den Tieren. Auch bei infizierten Tieren, die wieder genesen sind, kann die Krankheit immer wieder ausbrechen.

In den vergangenen 25 Jahren hatte Niedersachsen bereits 150 Millionen Euro für die Bekämpfung des Virus in den Rinderbeständen aufgewendet. Die neue Verordnung ist bereits Ende 2013 veröffentlicht worden, um den Betrieben ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Meyer abschließend: „Ich kann nur an alle Rinderhalter, deren Bestand noch nicht als BHV1-frei anerkannt ist, appellieren, die Maßnahmen umgehend umzusetzen. Gemeinsam sichern wir damit die Gesundheit der niedersächsischen Rinder.“

Weitere Infos und den Text der niedersächsischen BHV1-Verordnung finden Sie hier: www.tierseucheninfo.niedersachsen.de

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.10.2014

Ansprechpartner/in:
Manfred Böhling

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120 2137

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