Nur Text Kontakt Impressum Datenschutz
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

Suche
Start
Erweiterte Suche
Logo der Kampagne "Innovatives Niedersachsen"
Portal Niedersachsen
Zu den Seiten der Landesregierung
Leberblümchen
|
 Der Minister 
|
 Themen 
|
 Wir über uns 
|
 Aktuelles & Service  | - - - -
Pfad  >  Home  >  Themen  >  Landwirtschaft & Ernährung  >  Agrar-Umweltprogramme (NAU/BAU)  >  NAU/BAU Programm 2010 - Allgemeine Informationen für neue Antragsteller  >  A2 - Mulch- oder Direktsaat- oder Mulchpflanzverfahren
- - - -
Agrar-Umweltprogramme (NAU/BAU)
Aktuelles für Teilnehmer am NAU/BAU

NAU/BAU Programm 2010 - Allgemeine Informationen für neue Antragsteller

A2 - Mulch- oder Direktsaat- oder Mulchpflanzverfahren
A3 - umweltfreundliche Gülleausbringung
A5 - Blühstreifen (jährlich neu anzulegen)
A6 - mehrjährige Blühstreifen
A7 - Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten
B0 - Klima schonende Bewirtschaftung des gesamten Dauergrünlandes
B1 - extensive Grünlandnutzung durch Verringerung der Betriebsmittelanwendung
B2 - extensive Grünlandnutzung nach dem Prinzip der ergebnisorientierten Honorierung
B3 - extensive Grünlandnutzung auf Einzelflächen durch Einhaltung von Ruhephasen und Schonstreifen
C - Ökologischer Landbau
W2 - Anbau winterharter Zwischenfrüchte oder Untersaaten auf Ackerflächen
W3 - Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Mais
W4 - Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Raps
W5 - Anbau von Winterrübsen vor Wintergetreide
Dokumente
Hier erhalten Sie auch die Antragsformulare.
< März 2010 next
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
9 01 02 03 04 05 06 07
10 08 09 10 11 12 13 14
11 15 16 17 18 19 20 21
12 22 23 24 25 26 27 28
13 29 30 31 01 02 03 04
Antragsunterlagen FM 200 (A2)
 
Hauptantrag Agrarumweltmaßnahmen (AUM)
PDF, 70 KB
Anlage FM 200 (A2)
PDF, 34 KB
Link zum Kartenserver des LBEG
Aus dem Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) können Sie die Gefährdungsstufen der potentiellen Wassererosion (E nat) für einzelne Feldblöcke bestimmen. Daneben besteht die Möglichkeit, die Abfrage für einzelne Gemeinden vorzunehmen.
Kartenserver LBEG
Gemeindeabfrage LBEG
Wichtige Hinweise zur Bedienung des Kartenservers
Hier ist die Bedienung des Kartenservers und die Suche nach der Gefährdungsstufe der potentiellen Wassererosion erläutert.
Hinweise zur Suche nach Gemeiden
1433 KB
Hinweise zur Suche nach Feldblock (FLIK)
3265 KB
A2-Mulch- oder Direktsaat oder Mulchpflanzverfahren
Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Maßnahme

Die Antragstellung muss im Zeitraum vom 15. März bis spätestens 17. Mai 2010 erfolgen.

Gefördert wird die Einführung oder Beibehaltung des Mulch- oder Direktsaat- oder Mulchpflanzverfahrens.

Höhe der Zuwendung

Jährlich 40 EUR je Hektar Mulchsaat- oder Direktsaat- oder Mulchpflanzverfahren.

Der Verpflichtungszeitraum beginnt bereits mit der Herbstbestellung im Antragsjahr!

Das heißt, im Herbst 2010 müssen die Wintersaaten bereits in Mulch- oder Direktsaat oder Mulchpflanzverfahren vorgenommen werden.

Hinweis: Für Flächen, auf denen nach der DirektZahlVerplV vom 4. 11. 2004 (BGBl. I S. 2778), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 29. 7. 2009 (BGBl. I S. 2542), die Bestellung mittels Mulchsaat- oder Direktsaat- oder Mulchpflanzverfahren vorgeschrieben ist, wird keine Zahlung im Rahmen dieser Förderung gewährt.

Mulchsaatverfahren

Sonstige Zuwendungsbestimmungen:

Die Unternehmen müssen sich für die Dauer von mindestens fünf Jahren verpflichten, jährlich auf mindestens 5% der zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Ackerfläche des Betriebes (incl. der Stilllegungsfläche) ein Mulch- oder Direktsaat oder Mulchpflanzverfahren (gemäß Anlage 5 der Richtlinie) anzuwenden; Bezüglich der 5%-Regelung finden spätere Flächenzu- oder -abgänge keine Berücksichtigung;

Die beantragte Fläche muss in allen 5 Verpflichtungsjahren erreicht werden - sonst kann dies zu einer Kürzung der Bewilligung und zu einer Rückforderung führen!

Der Umfang der Dauergrünlandfläche des Betriebes darf außer in Fällen des Besitzwechsels, der mehrjährigen Stilllegung oder der Erstaufforstung nicht verringert werden.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die in dieser Maßnahme beantragte Ackerfläche nicht größer sein als die potentiell durch Wassererosion gefährdete Ackerfläche des Betriebes. Als potentiell gefährdet gelten Ackerflächen in den Feldblöcken, bei denen eine mittlere bis sehr hohe Gefährdung ermittelt wurde (Gefährdungsstufen nach DIN 19708: Enat 3 bis 5).

 

Hinweise zum Ermitteln der potentiell wassererosionsgefährdeten Flächen eines Betriebes

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat die Ackerflächen hinsichtlich der potentiellen Wassererosionsgefährdung untersucht und allen Feldblöcken eine Gefährdungsstufe zugewiesen. Folgende Einstufungen (E nat) wurden dabei verwendet:

  • 0 - 2    keine, sehr geringe oder geringe Erosionsgefährdung
  • 3 - 4    mittlere oder hohe Erosionsgefährdung
  • 5          sehr hohe Erosionsgefährdung 

Die Teilnahme an der Maßnahme ist nur möglich, wenn mindestens im beantragten Umfang auch  wassererosionsgefährdete Flächen mit der Gefährdungsstufe 3 bis 5 bewirtschaftet werden.

Die förderfähigen Flächen werden zusätzlich in den Feldblockkarten zum Sammelantrag 2010 gekennzeichnet. Dies gilt nur für Flächen, die bereits in 2009 bewirtschaftet wurden.

Beispiel: Bewirtschaftet ein Betrieb insgesamt 60 Hektar Ackerland und sind davon 35 Hektar Ackerfläche als E nat 3 bis 5 eingestuft, so darf er mit maximal 35 Hektar an der Maßnahme teilnehmen. Seine Verpflichtung darf er aber auf allen Ackerflächen des Betriebes erbringen, die Verpflichtung darf also auch rotieren.

Dabei dürfen nur Ackerflächen berücksichtigt werden!

 

 
 
 
Acrobat Reader Hauptantrag Agrarumweltmaßnahmen (AUM) [PDF, 70 KB]
Acrobat Reader Anlage FM 200 (A2) [PDF, 34 KB]
- - - -