Hinweise zum Ermitteln der potentiell wassererosionsgefährdeten Flächen eines Betriebes
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat die Ackerflächen hinsichtlich der potentiellen Wassererosionsgefährdung untersucht und allen Feldblöcken eine Gefährdungsstufe zugewiesen. Folgende Einstufungen (E nat) wurden dabei verwendet:
- 0 - 2 keine, sehr geringe oder geringe Erosionsgefährdung
- 3 - 4 mittlere oder hohe Erosionsgefährdung
- 5 sehr hohe Erosionsgefährdung
Die Teilnahme an der Maßnahme ist nur möglich, wenn mindestens im beantragten Umfang auch wassererosionsgefährdete Flächen mit der Gefährdungsstufe 3 bis 5 bewirtschaftet werden.
Die förderfähigen Flächen werden zusätzlich in den Feldblockkarten zum Sammelantrag 2010 gekennzeichnet. Dies gilt nur für Flächen, die bereits in 2009 bewirtschaftet wurden.
Beispiel: Bewirtschaftet ein Betrieb insgesamt 60 Hektar Ackerland und sind davon 35 Hektar Ackerfläche als E nat 3 bis 5 eingestuft, so darf er mit maximal 35 Hektar an der Maßnahme teilnehmen. Seine Verpflichtung darf er aber auf allen Ackerflächen des Betriebes erbringen, die Verpflichtung darf also auch rotieren.
Dabei dürfen nur Ackerflächen berücksichtigt werden!