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Begleitende Maßnahmen zum Schutz der Gewässer (Code 323-C)

Fördergegenstand:

Informations- und Beratungsleistungen im Gewässerschutz, Modell- und Pilotprojekte zur Entwicklung und Demonstration Gewässer schonender Landbewirtschaftungssysteme sowie Erwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen zum Schutz von Trinkwassergewinnungen zur öffentlichen Wasserversorgung.

Zuwendungsempfänger:

Wasserversorgungsunternehmen, Wasser- und Bodenverbände.

Förderhöhe:

Projektförderung, nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.3.2.3.3, Seite 367,
in der Richtlinie "Kooperationsprogramm Trinkwasserschutz" und im Flyer "Begleitende Maßnahmen zum Schutz der Gewässer" auf der Seite "PROFIL" des MU.


Ansprechpartner:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Abteilung 2, Referat 23
Frau Knoche
Tel. (0511) 120 – 3352
E-Mail: martina.knoche@mu.niedersachsen.de

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