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Fließgewässerentwicklung im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie - FGE (Code 323-B)

Fördergegenstand:

Wasserwirtschaftliche Vorhaben zur naturnahen Gewässerentwicklung.

Zuwendungsempfänger:

Land Niedersachsen, kommunale Gebietskörperschaften, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Förderhöhe:

Investitionsbeihilfen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen (Netto-) Ausgaben.

Die Maßnahme wird in Bremen nicht angeboten.

Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.3.2.3.2, Seite 363,
in der Richtlinie "Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung" und im Flyer "Fließgewässerentwicklung" auf der Seite "PROFIL" des MU.


Ansprechpartner:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Abteilung 2, Referat 24
Herr Wöhler
Tel. (0511) 120 – 3358
E-Mail: joachim.woehler@mu.niedersachsen.de

Fließgewässerentwicklung Bildrechte: Manfred Rasper, NLKWN

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