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Tourismus (Code 313)

Fördergegenstand:

Vorarbeiten sowie Vorhaben zur Förderung des ländlichen Tourismus (zum Beispiel durch die Entwicklung themenbezogener Routen sowie kleinerer Infrastrukturprojekte).

Zuwendungsempfänger:

Natürliche sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Förderhöhe:

Nicht rückzahlbare Zuwendung bis zu 40 Prozent für öffentliche und bis zu 25 Prozent für private Antragsteller der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.3.1.3, Seite 343,
in der Richtlinie "ZILE" und auf der Seite "Ländlicher Tourismus" des ML.


Ansprechpartner:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Abteilung 3, Referat 306.1
Herr Gebken
Tel. (0511) 120 – 2187
E-Mail: ralf.gebken@ml.niedersachsen.de

Herr Isensee
Tel.: (0511) 120 - 2175
E-Mail: henning.isensee@ml.niedersachsen.de

Link Richtlinie und weitere Informationen

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