Wiederaufbau forstwirtschaftlichen Potenzials (Code 226)
Fördergegenstand:
Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden nach Naturereignissen sowie Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Waldbränden.
Zuwendungsempfänger:
Natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts, anerkannte forstwirtschaftliche und diesen gleichgestellte Zusammenschlüsse, Land Niedersachsen, Anstalt Niedersächsische Landesforsten.
Förderhöhe:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.2.2.6, Seite 329
und in der Richtlinie "Förderung Forstwirtschaftlicher Maßnahmen" auf der Seite "Forstliche Förderung" des ML.
Ansprechpartner:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Abteilung 4, Referat 406
Herr Martin
Tel. (0511) 120 – 2249
E-Mail: : holger.martin@ml.niedersachsen.de
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