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Küstenschutz (Code 126-B)

Fördergegenstand:

Neubau, Verstärkung und Erhöhung von Küstenschutzanlagen sowie Vorarbeiten. Gefördert werden z.B. Deiche, Schutzdünen und Sperrwerke, Uferschutzwerke, Sandvorspülungen, Vorlandarbeiten sowie Buhnen, Wellenbrecher und sonstige Einbauten in See.

Zuwendungsempfänger:

Länder Niedersachsen und Bremen, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (Hauptdeichverbände).

Förderhöhe:

Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Vollfinanzierung.

Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.1.2.6.2, Seite 253
und auf der Seite "PROFIL" des MU mit den Fördergrundsätzen sowie unter "Hochwasser- und Küstenschutz" beim NLWKN.


Ansprechpartner:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Abteilung 2, Referat 22
Herr von Hammerstein-Gesmold
Tel. (0511) 120 – 3351
E-Mail: christoph.hammerstein@mu.niedersachsen.de

Sturmflutbild   Bildrechte: Foto: Horst Knaack, Hage (Ostfriesland)

Sturmflut am "Roten Pfahl" bei Norddeich (Ostfriesland)

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