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Hochwasserschutz im Binnenland (Code 126-A)

Fördergegenstand:

Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen sowie Vorarbeiten. Dazu zählen z.B. der Neubau und die Erweiterung von Deichen, Dämmen, Talsperren und Schöpfwerken sowie auch Zweckforschungen, Untersuchungen, Beweissicherungen und Erhebungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den v. g. Vorhaben.

Zuwendungsempfänger:

Länder Niedersachsen und Bremen, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unterhaltungspflichtige an Gewässern.

Förderhöhe:

Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung.

Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.1.2.6.1, Seite 250,
auf den Seiten "PROFIL" mit der Richtlinie "Hochwasserschutz im Binnenland" und "Hochwasserschutz" des MU sowie "Hochwasser- und Küstenschutz" des NLWKN.


Ansprechpartner:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Abteilung 2, Referat 22
Frau Freimann
Tel. (0511) 120 – 3373
E-Mail: jana.freimann@mu.niedersachsen.de

Hochwasser 1998   Bildrechte: Foto: Bernd Zummach, NLWK Betriebsstelle Meppen

Hochwasser 1998

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