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Erhaltung von Dauergrünland – neue EU-Verpflichtungen für Betriebsinhaber


HANNOVER. Ab Donnerstag 22.10.09 gilt für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die EU-Direktzahlungen erhalten, ein Verbot zum Umbruch von Dauergrünlandflächen. Dieses Verbot ist nach den EU-Vorgaben ab einer Abnahme des Dauergrünland-Anteils im Verhältnis zur gesamten landwirtschaftlichen Fläche in der gemeinsamen Förderregion Niedersachsen und Bremen von mehr als 5% im Verhältnis zum Referenzjahr 2003 zu beachten.

Das Landwirtschaftsministerium hat heute bekanntgegeben, dass der vorgegebene Grenzwert überschritten wurde. Während im Referenzjahr 2003 auf 2,632 Mio ha landwirtschaftliche Fläche knapp 763.890 ha Dauergrünland kamen, sind es im Jahr 2009 noch 704.798 ha Dauergrünland auf 2,598 Mio ha landwirtschaftliche Fläche.

Betroffen von dem Verbot sind alle Betriebsinhaber, die EU-Direktzahlungen in Anspruch nehmen. Umbrüche von Dauergrünland können ausnahmsweise von den zuständigen Stellen der Landwirtschaftskammer genehmigt werden, wenn die Betriebsinhaber für die umzubrechende Fläche zum Ersatz eine gleich große Fläche als Dauergrünland herstellen. Entsprechende Antragsformulare können bei der Landwirtschaftskammer angefordert werden.

Die EU-Regelung dient dazu, den Anteil von Dauergrünland aufgrund dessen positiver Umweltauswirkungen langfristig zu erhalten. Die EU-Vorgaben sehen noch strengere Maßnahmen vor, wenn der Anteil an Dauergrünland um mehr als 10% abnimmt. In dem Fall wären alle Empfänger von EU-Direktzahlungen verpflichtet, rückwirkend für die letzten zwei Jahre Dauergrünland neu anzulegen, so dass die 10% Grenze wieder unterschritten wird.

Staatssekretär Ripke hofft allerdings, dass die ab heute geltenden Maßnahmen zur Erhaltung von Dauergrünland ausreichen werden: "Wir haben die EU-Vorgaben 1-zu-1 und so unbürokratisch wie überhaupt möglich umgesetzt. Dieses Jahr bewegte sich die Abnahme in einem Bereich von 7% und damit eindeutig über der vorgegebenen Grenze von 5%. Wir sollten nicht in die Verlegenheit kommen, die von der EU gesetzte nächst höhere Stufe von 10% zu überschreiten, weil die EU uns dann verpflichten würde, rückwirkend die Wiederansaat von Dauergrünlandflächen, die in den letzten zwei Antragsjahren umgebrochen wurden, vorzunehmen."

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2010

Ansprechpartner/in:
Dr. Gert Hahne

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: (0511)120-2138
Fax: (0511)120-2382

http://www.ml.niedersachsen.de

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