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Niedrig pathogenes Influenzageschehen (Vogelgrippe)

Hannover. Heute wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut für einen Legehennenbestand mit 190 Tieren im Landkreis Aurich aviäres Influenzavirus –A-Virus des Subtyps H7N7 festgestellt, das dem niedrigpathogenen Typ zugeordnet wird. Der Bestand ist bereits geräumt. Die Maßnahmen für ein niedrig pathogenes Influenzageschehen – Einrichtung eines 1000 m Sperrgebietes – sind getroffen.

Im Sperrgebiet werden Untersuchungen durchgeführt, Geflügel darf nicht verbracht werden. Verlaufen die Untersuchungen 21 Tage nach Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes negativ, können die Maßnahmen wieder aufgehoben werden. Hinweise auf eine weitere Verbreitung des Erregers von diesem Bestand liegen nicht vor. Der Betrieb gibt kein Geflügel ab.

Seit Ende Mai wurden in mehreren Geflügelbeständen Nordrhein-Westfalens Erreger der niedrigpathogenen aviären Influenza festgestellt. Durch deren Handelstätigkeit gibt es in ganz Deutschland Kontaktbestände. Kontaktbestände werden jeweils umgehend nach Bekanntwerden untersucht. In einzelnen Betrieben in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen konnte in diesem Rahmen seit Ende Mai der Erreger nachgewiesen werden. So auch jetzt im Bestand im Landkreis Aurich, der Geflügel von einem Ausbruchsbetrieb erhalten hatte.

Es handelt sich hier um aviäre Influenza-A-Viren Subtyp H 7, deren krankmachende Eigenschaften bei Geflügel als niedrig eingeschätzt werden. Die Gefahr besteht in deren Fähigkeit der genetischen Veränderung zum hochpathogenen aviären Influenza-A-Virus Subtyp H 7, der Geflügelpest. Um dem vorzubeugen, müssen befallene Bestände unverzüglich getötet werden.

Für Menschen besteht keine Gefahr!

Presseinformation Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.07.2011

Ansprechpartner/in:
Natascha Manski

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressesprecherin
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2137
Fax: 0511/120-2382

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