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Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

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Pfad  >  Home  >  Themen  >  Verbraucherschutz & Lebensmittelsicherheit  >  Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
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Verbraucherinformationsgesetz

Mit dem Gesetz (VIG) bekommt jedermann das Recht, bei den zuständigen Behörden Informationen zu Lebensmitteln und Futtermitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs abzufragen. Der Verbraucher kann sich grundsätzlich an alle Stellen wenden, die Aufgaben im Zusammenhang mit der amtlichen Überwachung von Lebensmitteln und Futtermitteln wahrnehmen.

Zuständig für die Aufgaben nach dem VIG sind in Niedersachsen grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte. Die für Sie zuständige Behörde können Sie sich über den Bürgerservice anzeigen lassen. Geeignete Suchbegriffe sind Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen.

Daneben können Anträge auch an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) oder das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) gerichtet werden.

Durch die Behörde wird dann entschieden, ob die Auskunft erteilt werden kann. Von einer Weitergabe ausgeschlossen sind zum Beispiel Informationen, die sich auf laufende Verwaltungsverfahren, Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten, Urheberrechte oder die Vertraulichkeit der Beratung von Behörden beziehen.

Gebühren:

Laut Verbraucherinformationsgesetz sind kostendeckende Gebühren zu erheben, die in der Niedersächsischen Allgemeinen Gebührenordnung festgelegt werden. Derzeit sind für die Prüfung eines Antrags, der abgelehnt wird, 27,- Euro zu entrichten, die Erteilung einer beantragten Information kostet je nach Aufwand zwischen 27,- und 500,- Euro. Für Auskünfte über Verstöße im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 VIG werden keine Gebühren erhoben.

Kostenfreie Informationen

Informationen, die von den Behörden im Internet zur Verfügung gestellt werden sind kostenfrei. Daher empfiehlt es sich, zunächst auf kostenfrei zugängliche Informationen zuzugreifen und nur wenn diese nicht ausreichen, einen Antrag nach dem VIG zu stellen.
Kostenfreie Informationen erhalten Sie z.B. auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und  Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Weitergehende Informationen

 

 

 

 

 

 

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