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Ziel des neuen Förderprogramms ist es, durch Bildungsveranstaltungen für junge Konsumenten und Familien das ökonomische und soziokulturelle Engagement im eigenen Lebensumfeld, das Interesse an einer positiven Entwicklung des ländlichen Raumes und somit die regionale Identifikation zu stärken. Dialogstrukturen sollen aufgebaut werden, die zur Bildung von Synergien zwischen regionalen Wirtschaftakteuren aus Landwirtschaft, Bildung und Touristik beitragen.
In ca. 30 verschiedenen Regionen in Niedersachsen und Bremen sollen regionale Bildungsträger gefördert werden, die die Aktivitäten zwischen den Schulen und Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft initiieren und begleiten sollen. Koordiniert werden soll dies durch eine zentrale Koordinierungsstelle.
Bis zum 20. März 2009 können sich regionale Bildungsträger einen Antrag auf Teilnahme am Förderprogramm stellen. Bis zu diesem Termin muss der Antrag vollständig bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingehen.
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen mit Sitz in Niedersachsen/ Bremen. Eine Förderung Regionaler Bildungsträger ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die zentrale Koordinierungsstelle prüft den regionalen Bildungsträger hinsichtlich seiner fachlichen, administrativen und organisatorischen Eignung und bestätigt dies in einem Zertifikat. Das Zertifikat wird nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Förderantrag erteilt und bezieht sich nur auf diesen Förderantrag.
- Die Projekte müssen in Niedersachsen/ Bremen durchgeführt werden.
- Die Bildungsveranstaltungen müssen in Gebieten mit überwiegend ländlicher Raumstruktur in Niedersachsen/ Bremen durchgeführt werden.
Die detaillierten Förderbestimmungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
Gefördert werden
- Auswahl, Betreuung und Fortbildung von Projektpartnern. Projektpartner können Vertreter/innen von Bildungseinrichtungen, allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen, landwirtschaftlichen Einzelbetrieben und Interessenverbänden sowie andere regionale Wirtschaftsakteure sein.
- Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation und Auswertung von Bildungs- und Informationsangeboten,
- Bildung und Betreuung eines regionalen Lernortenetzes,
- Wahrnehmung der Funktion als regionale Koordinationsstelle des Lernortenetzes.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind die tatsächlich entstandenen Ausgaben
- die aufgrund der Organisation und Durchführung der Bildungsprojekte zusätzlich entstehen,
- für Personalkosten bis zu einer Höhe von 15 EUR je Zeitstunde.
- für Reisekosten im Rahmen des BRKG.
Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für
- allgemeine Programme oder Ausbildungsgänge im Sekundarbereich oder in höheren Bereichen,
- Material- und Sachkosten. Sie können auf die Teilnehmer umgelegt werden, ohne dass dabei ein Überschuss erzielt wird.
Bei weiteren Rückfragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder das ML, Referat 107.2. Ansprechpartner sind hier:
http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/foerderung/nav/519.html
- Rudolf Rantzau, Tel.: 0511/ 120-2239
- Kai Kietzke, Tel.: 0511/120-2231.
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