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In der Nachkriegszeit war es das vorrangige Ziel, die Bevölkerung mit ausreichend Nahrungsmitteln zu versorgen. Dieses war auch ein zentraler Inhalt des 1957 geschlossenen EWG-Vertrags. Damit gingen schon damals weite Zuständigkeitsbereiche der Agrarpolitik auf Europa über. Staatlich gestützte Erzeugerpreise sicherten die Einkommen der Landwirte. Gleichzeitig schützten Zölle vor ausländischer Konkurrenz.
Enorme Produktionssteigerungen führten jedoch dazu, dass bereits in den siebziger Jahren bei wichtigen Agrarprodukten der Selbstversorgungsgrad von 100 % überschritten wurde. Die Überschüsse konnten nur zu niedrigen Preisen exportiert, als Nahrungsmittelhilfe abgegeben oder auf Lager genommen werden. Hohe Kosten der Agrarpolitik und Spannungen mit anderen Agrarländern, die den Wettbewerb auf den Weltmärkten durch die europäischen Überschüsse beeinträchtigt sahen, führten zu einem Umdenken in Europa. Die Produktion von Zucker und Milch wurde kontingentiert. In den achtziger Jahren begann dann die Zeit der Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik.
Mit der Agrarreform von 1992 wurden die staatlich gestützten Preise deutlich gesenkt und die Beschränkungen für die Einfuhr von Agrargütern in die EU gelockert. Im Gegenzug – aber nicht in voller Höhe - wurden den Landwirten Ausgleichszahlungen gewährt. Diese gibt es seitdem für Getreide, Ölsaaten und Eiweißpflanzen sowie für Rinder und Schafe. Gleichzeitig wurden die Landwirte verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Ackerflächen stillzulegen. Mit dieser Reform bekam auch die Rolle der Landwirtschaft für die Umwelt einen neuen Stellenwert. Verschiedene Programme dienen seitdem dazu, Landwirten Anreize für Umweltleistungen zu geben. So konnte die Landwirtschaft vielerorts zu einem nicht mehr weg zu denkenden Partner des Umwelt- und Naturschutzes werden.
Der 1992 eingeschlagene Weg wurde mit der Agenda 2000 weiter verfolgt. D.h., die Maßnahmen zur Regelung der Agrarmärkte wurden weiter zurückgefahren und die Finanzmittel stärker in die Entwicklung des ländlichen Raums gelenkt.
Mit den aktuellen Luxemburger Beschlüssen von 2003 zur Agrarreform geht die EU noch einen wesentlichen Schritt weiter: Das europäische Stützungsniveau für Agrarprodukte wird weiter gesenkt, um weitere Liberalisierungsschritte im Rahmen der WTO zu ermöglichen. Doch die wichtigste Neuerung der Reform besteht in der Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion. Dies heißt, für den Erhalt von Direktzahlungen spielt es zukünftig keine Rolle mehr, welche Agrarerzeugnisse ein Landwirt produziert und in welchem Umfang er dies tut. Hierdurch wird eine stärkere Marktorientierung der Produktion erreicht, denn jeder einzelne Landwirt entscheidet künftig allein aufgrund seiner erwarteten Kosten und Erlöse, ob er einen Betriebszweig ausdehnt oder einschränkt. Die von der Produktion entkoppelten Direktzahlungen zum Zweck der Einkommensstützung bleiben bei allen Produktions-entscheidungen außen vor. Im Gegenzug werden die Direktzahlungen an die Einhaltung von Auflagen in den Bereichen Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz geknüpft (Cross-Compliance). Das heißt, dass künftig nur noch derjenige die vollen Direktzahlungen erhält, der die ihn betreffenden Produktionsauflagen einhält. Die vielfältigen Anforderungen der Gesellschaft an die Produktionsweisen in der Landwirtschaft finden damit auch in der Gewährung von Direktzahlungen ihren Niederschlag. Ein weiterer Aspekt der Agrarreform ist die obligatorische Modulation. Diese bedeutet, dass ein Teil der bisherigen Direktzahlungen einbehalten wird und für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellt wird. Hierunter fallen beispielsweise Agrarumweltmaßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes, die Förderung bestimmter landwirtschaftlicher Investitionen u. a. m.
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