Nur Text Kontakt Impressum Datenschutz
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

Suche
Start
Erweiterte Suche
Innovatives Niedersachsen
Portal Niedersachsen
Zu den Seiten der Landesregierung
Leberblümchen
|
 Der Minister 
|
 Themen 
|
 Wir über uns 
|
 Aktuelles & Service  | - - - -
Pfad  >  Home  >  Themen  >  Verbraucherschutz & Lebensmittelsicherheit
- - - -
Themen
Entwicklung des ländlichen Raums
Landwirtschaft & Ernährung
Nachwachsende Rohstoffe & Bioenergie
Raumordnung & Landesentwicklung
Tiergesundheit & Tierschutz

Verbraucherschutz & Lebensmittelsicherheit
Suchmaschine für Verbraucher Clewwa
Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Wer macht was?
Lebensmittelüberwachung
Fleisch- & Geflügelfleischhygiene
Bedarfsgegenstände
Kosmetische Mittel
Tabak&Tabakerzeugnisse
Verwaltungsvorschriften
Registrierung der Lebensmittelunternehmer
Allgemeinverfügungen nach § 47a LMBG bzw. § 54 LFGB
Wald, Holz & Jagd
Lebensmittel
Ansprechpartner und Überwachungsbehörden
 
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Verbraucherzentrale Niedersachsen
Verbraucherzentrale Bundesverband
Europäisches Verbraucherzentrum
Zugelassene private Sachverständige (§ 43 LFGB)
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken und vor Täuschung durch die im Verkehr befindlichen Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs ist ein wichtiges Anliegen der Niedersächsischen Landesregierung. In weltweit zusammenwachsenden Märkten lässt sich ein angemessener Verbraucherschutz aber nur sicherstellen, wenn Wirtschaft, Verbraucherberatung und Überwachungsbehörden ihren Beitrag leisten.

Hersteller und Produzenten sind für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Lebens uneingeschränkt verantwortlich. Die von den Herstellern im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht betriebenen Konzepte zum Qualitätsmanagement sind durch die amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung effektiv zu ergänzen.

Die artgerechte Haltung von Vieh, Fisch und Geflügel sowie ein verantwortungsbewusster Einsatz von Futtermitteln und die Verhütung von Tierseuchen sind die Grundlage für die Erzeugung  hochwertiger Lebensmittel. Die lückenlose Rückverfolgbarkeit des Weges eines Lebensmittels vom Acker bis auf den Tisch ist die Grundlage für die Lebensmittelsicherheit.

Für die Landesregierung gilt auch weiterhin, dass nur gut informierte Verbraucher gleichgestellte Partner der Wirtschaft sind. Von besonderer Bedeutung ist ferner, dass die Verbraucher wissen, was sie selbst tun können und an welche Einrichtungen sie sich im Bedarfsfall wenden können

- - - -