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Staatssekretär Ripke: „Schafhalter bei Agrardiesel entlasten“


HANNOVER/BERLIN. Die Amtschefkonferenz der Landwirtschaftsministerien hat heute in Berlin auf
Initiative des niedersächsischen Staatssekretärs Friedrich-Otto Ripke beschlossen, einen Prüfauftrag an
den Bund zu erteilen, mit dem Ziel, Schaf haltende Betriebe zukünftig bei der Agrardieselsteuer analog zu
den Imkereibetrieben zu entlasten.

Aufgrund der besonderen betrieblichen Gegebenheiten, insbesondere durch die langen Fahrstrecken
zur Überwachung und Betreuung der Tiere, nutzen Schafhalter  statt Traktoren häufig PKW, für die
grundsätzlich kein ermäßigter Steuersatz auf Mineralöl gilt.

Analog zu den Imkereien, für die bereits jetzt ein Ausnahmetatbestand im Mineralölsteuergesetz
festgelegt ist, sollen das Bundesfinanz- und das Bundeslandwirtschaftsministerium nun prüfen, ob eine
ähnliche Regelung auch auf Schaf haltende Betriebe angewendet werden kann. Vorschläge der
Landesschafzuchtverbände für eine pauschalierte Regelung zur Steuerrückerstattung auf Agrardiesel
liegen bereits vor.

"Aus meiner Sicht wäre eine solche Regelung nur konsequent und würde die Schafhalter spürbar
entlasten", betonte Staatssekretär Ripke in Berlin.

 

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