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Hannover. Die Projektgruppe begleitet für Niedersachsen ressortübergreifend die durch europarechtliche Vorgaben bedingte Umgestaltung des Akkreditierungswesens in Deutschland und die damit verbundenen Zuständigkeitsverschiebungen bei den Vollzugsaufgaben.
Die Aufgaben der nationalen Akkreditierungsstelle gemäß europarechtlichen Vorgaben und dem inzwischen in Kraft getretenen Akkreditierungsstellengesetz des Bundes weisen eine Reihe von Schnittstellen zu Länderbehörden auf, insbesondere zu den Anerkennungsstellen in den Bereichen Medizinprodukte, Gendiagnostika, Sicherheitstechnik, Umweltschutz, Bauprodukte, Verkehrstechnik, Verfahren des Eichrechts sowie Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschließlich Lebensmittelsicherheit. Mit der Projektgruppenarbeit wurden und werden die sich den Ländern bietenden Einflussmöglichkeiten zur Wahrung ihrer Kompetenzen von den niedersächsischen Ressorts in abgestimmter Weise genutzt.
Das im Sommer dieses Jahres verkündete Akkreditierungsstellengesetz gibt lediglich einen Rahmen vor. Mit weiteren, noch ausstehenden untergesetzlichen Regelungen werden Zuständigkeitsveränderungen bei den Vollzugsaufgaben in Niedersachsen erwartet. Die Projektgruppe wird daher bis September 2010 ihre Arbeit unter dem Vorsitz des Leiters der staatlichen Akkreditierungsstelle im ML fortsetzen.
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