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Verbraucherschutzminister Meyer: Wir müssen der lästigen Telefonwerbung den Stecker ziehen

Bundesrat bringt mit Niedersachsens Unterstützung Gesetzentwurf auf den Weg


HANNOVER/BERLIN. Die Masche ist dreist, nervig und eigentlich seit 2009 verboten: Dennoch treibt unerlaubte Telefonwerbung eine stetig steigende Zahl an Verbraucherinnen und Verbrauchern regelmäßig in den Wahnsinn. Der Bundesrat hat davon genug und will dem Missbrauch einen Riegel vorschieben. Mit Unterstützung Niedersachsens hat die Länderkammer heute (Freitag) per parteiübergreifendem Beschluss einem Gesetzentwurf mit verschärften Regelungen zugestimmt. „Diese Abzocke muss ein Ende haben“, sagte Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian Meyer. „Wir müssen den Übeltätern den Stecker ziehen.“

Der vom Bundesrat verabschiedete Gesetzentwurf wird nun in den Bundestag eingebracht. Dem Parlament obliegt die endgültige Entscheidung. Anlass für die heutige Entscheidung der Länderkammer sind die Auswüchse bei der lästigen Telefonwerbung. Eigentlich sind unerwünschte Werbeanrufe zwar seit 2009 verboten. Dennoch sind nach aktuellem Stand telefonisch geschlossene Kaufverträge weiterhin wirksam – vom Hundefutter über Staubsauger bis hin zur Stereoanlage. „Da ist etwas völlig aus dem Ruder gelaufen. Das müssen wir stoppen“, sagte Meyer.

Die Zahlen geben ihm Recht: Denn laut Bundesnetzagentur sind wegen belästigender Telefonwerbung im vergangenen Jahr rund 220.000 Beschwerden eingegangen – ein neuer Höchststand. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 lag dieser Wert bei 178.000, ein Jahr davor war er sogar noch geringer, gezählt wurden 2014 insgesamt etwa 139.000 Beschwerden. Meyer: „Diese Tendenz zeigt, dass der Gesetzgeber schärfer vorgehen muss. Deshalb begrüße ich ausdrücklich den heutigen Bundesrats-Beschluss. Nun ist der Bund in der Pflicht.“

Meyer sagte, anders als bisher „dürfen lediglich am Telefon geschlossene Verträge nicht mehr wirksam sein. Ein Kauf darf nur noch dann zustande kommen, wenn dieser vom Kunden schriftlich bestätigt wird, sei es per Mail, Brief oder Fax.“ Er hoffe sehr, „dass der Bund dieses Gesetz noch auf den Weg bringt. Das wäre nicht nur im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern käme auch den seriösen Firmen zugute, die stark unter dem Missbrauch leiden.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.05.2017

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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