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Schwalben dürfen in Niedersachsens Ställen weiter brüten

Agrarminister Meyer stellt klar: „Vogelschutz hat Vorrang“


HANNOVER. Brütende Schwalben in Kuh- und Hühnerställen sind nicht nur schön anzusehen, sondern ein wichtiger Beitrag von Landwirten für den Vogelschutz. Anlässlich mehrerer Beschwerden von Naturschützern und Landwirten, wonach Veterinäre die Entfernung von Schwalbennestern aus Gründen der Tierseuchenprävention angeordnet haben, hat das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einem Schreiben an die Veterinärämter klargestellt, dass dazu keinerlei Anlass besteht. Schwalben dürfen daher auf Anordnung von Agrarminister Christian Meyer weiterhin in den Ställen brüten.

Das Land hatte dazu auch das Bundesministerium um seine Einschätzung gebeten. Auch von dort wurde das Risiko der Verbreitung von Tierseuchen durch Schwalben als „vernachlässigbar“ angesehen. Es gebe daher keinen Handlungsbedarf im Hinblick auf die Entfernung von Schwalbennestern aus den Ställen. „Daher kann hier dem Artenschutz der Vögel Vorrang gegeben werden“, sagte Minister Meyer. Sowohl Rauchschwalben als auch Mehlschwalben gehörten zum Bild unserer Dörfer. „Die Ställe auf den Bauernhöfen sind oftmals noch die einzige Möglichkeit für die Schwalben, ihre Nester zu bauen. Ich bin daher sehr froh über die Landwirte, die Schwalben in ihren Ställen haben.“

Minister Meyer betonte, dass Schwalben nicht nur eine wichtige Aufgabe im Ökosystem erfüllen, sondern sogar zum Gesundheitsschutz im Stall beitragen. Ein Schwalbenpaar verfüttert in einer Brutzeit etwa ein Kilogramm Insekten, das sind rund 250000 Mücken, Fliegen und Bremsen. Stallfliegen etwa seien als Überträger von Salmonellen bekannt. „Schwalben sind daher eine wichtige Gesundheitspolizei“, so Meyer.

Anlass für die Klarstellung des Ministers waren Beschwerden sowohl von Naturschützern als auch von Landwirten, die die seltener werdenden und deshalb geschützten Schwalben in den Ställen behalten wollten, aber nicht sicher waren, ob das veterinärrechtlich zulässig ist. Rauchschwalben bauen ihre offenen Nester vornehmlich unter die Decken von Kuh- oder Schafställen, weil sie dort ein großes Angebot an Insekten finden und die Ställe nicht abgeriegelt sind. Für den Nestbau wird neben Lehm und Ton auch Stroh aus den Ställen verwandt. Mehlschwalben dagegen bauen ihre geschlossenen Nester von außen an Gebäude, zu meist unter Dachüberständen oder in Nischen, und sind deshalb auch in Wohnsiedlungen anzutreffen. Mehl-, Rauch- und Uferschwalben stehen auf der Roten Liste der bedrohten heimischen Brutvogelarten.

Presseinformation Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2015

Ansprechpartner/in:
Manfred Böhling

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120 2137

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