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Novellierung der Jagdzeitenverordnung zum 1. Oktober

Minister Meyer: Fairer Kompromiss für Jäger, Landwirte und Naturschützer

Neue Jagdzeitenverordnung tritt morgen in Kraft – Modernes Gänsemanagement

HANNOVER. Grünes Licht für die neue Jagdzeitenverordnung (JZVO) in Niedersachsen: Diese wird nach der erfolgten Abstimmung zwischen Umwelt- und Agrarministerium morgen (Mittwoch, 1. Oktober) wie geplant in Kraft treten. „Uns ist ein fairer Kompromiss zwischen Landwirten, Jägern und Naturschützern gelungen. Dass die Naturschutzverbände stärkere Reduzierungen der Jagdzeiten fordern, die wiederum die Jäger als zu weitgehend kritisieren, ist bei einem solchen Abwägungsprozess normal“, so der Minister. Niedersachsen nehme mit der neuen JZVO die unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung vorgenommene massive Ausweitung der Jagdzeiten insbesondere bei Gänsen in Vogelschutzgebieten zurück und bewege sich in etwa auf dem Niveau der Jagdzeitenverordnung der letzten sozialdemokratischen Regierung 2002.

Eine novellierte Jagdzeitenverordnung war auf den Weg gebracht worden, um die Jagd ökologisch neu auszurichten und mehr an Natur- und Artenschutz zu orientieren. An einer mehrwöchigen Verbandsanhörung hatten sich etwa 30 Interessenvertretungen beteiligt – von Jagd- über Bauern- bis hin zu Umweltverbänden. Deren Stellungnahmen sind teilweise in die neue JZVO eingeflossen. „Wir haben die Positionen, Anregungen und Einwände sehr eingehend geprüft“, sagte Landwirtschaftsminister Christian Meyer. „Wir nehmen Hinweise sehr ernst und haben dementsprechend den ursprünglichen Verordnungsentwurf insbesondere beim Schalenwild noch einmal überarbeitet.“ Die morgen in Kraft tretende Jagdzeitenverordnung regelt insbesondere folgende zwei Bereiche: die Jagd auf Schalenwild sowie die Bejagung wilder Gänse in EU-Vogelschutzgebieten.

Das Schalenwild – dazu gehören unter anderem Rotwild, Damwild und Schwarzwild – darf wie bisher bis zum 31. Januar eines Jahres bejagt werden. Zum Teil sind die Jagdzeiten ausgeweitet worden; für Rehwild und bestimmte Hirscharten ist die Jagdzeit vom 1. September auf den 1. August vorgezogen worden. Bei den Rehböcken wurde die Jagdzeit insgesamt um drei Monate verlängert. Beim Hasen, Dachs und Blässhuhn gibt es hingegen Verkürzungen oder Einschränkungen der Jagdzeit.

Meyer bestätigte seinen Beitrag zum Kompromiss und zur Rücknahme der Verkürzung der Jagdzeit auf Keiler, Bachen, Hirsche und Rehe um zwei Wochen im Januar. „Wenn sowohl Förster als auch Umweltverbände, ökologische und konventionelle Jäger dies einfordern, bin ich der Letzte, der dann ‚nein’ sagt. Mit dem Zugehen auf die Jägerschaft verbinde ich aber auch die Erwartung, dass die Gesamtjagdzeit besser genutzt wird, um Verbissschäden zu reduzieren und so Wildbestände zu erreichen, die an den Wald angepasst sind.“ Nicht die Gesamtlänge der Jagdzeit sei entscheidend, sondern die effektive Nutzung von Jagdstrategien. „Die bisherigen Statistiken sind in dieser Hinsicht jedenfalls unbefriedigend“, so der Minister. „Demnach hat Deutschland nämlich die längsten Jagdzeiten, aber dennoch die höchsten Wildbestände.“

Die Jagd auf Wildgänse in EU-Vogelschutzgebieten wird ebenfalls erheblich reduziert. Bläss- und Saatgans bekommen auch aus Artenschutzgründen eine ganzjährige Schonzeit, wie von den Umweltverbänden gefordert. In Vogelschutzgebieten wird die Jagd auf Gänse und Enten während der Zugvogelsaison generell auf den 30. November verkürzt. Außerhalb der Vogelschutzgebiete bleibt das Ende der Jagdzeit auf wilde Gänse beim 15. Januar. Damit soll auch eine stärkere Lenkung und modernes Gänsemanagement erfolgen.

Eine Neuerung wird bei der Jagd auf Wildgänse eingeführt. Ab kommendem Jahr soll es eine noch stärkere Differenzierung bei Jagd- und Ruhezonen für Gänse in Vogelschutzgebieten geben. „Dann wollen wir innerhalb der Vogelschutzgebiete das moderne Instrument der Intervalljagd einführen“, sagte Meyer. „In vorher festgelegten Teilgebieten darf dann im Zwei-Wochen-Rhythmus in einer Zone gejagt werden, während in anderen die Gänse Schonung genießen.“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.09.2014

Ansprechpartner/in:
Manfred Böhling

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120 2137

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