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Bund lässt Chance auf bundeseinheitliches Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen verstreichen

In einem offenen Brief kritisieren die grünen Umwelt- und Agrarminister Bundesminister Christian Schmidt – Minister Meyer und Wenzel: Entwurf des Bundes ist fauler Kompromiss


HANNOVER. In einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zeigen sich die grünen Umwelt- und Agrarministerinnen und -minister der Länder enttäuscht über den vom Bund vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem künftig der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland geregelt werden soll. Der jetzige Entwurf baut nach Ansicht der grünen Ressortchefs unnötige Hürden für das Anbauverbot auf und verlagert die Begründungslast für die Verbote wieder vollständig auf die Länder.

„Damit ist eine bundeseinheitliche Lösung wieder in weite Ferne gerückt und ein Flickenteppich an einzelnen Länderregelungen wird wieder wahrscheinlicher“, heißt es an die Adresse des Bundesministers. Den offenen Brief haben elf Minister aus Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen unterzeichnet.

„Der Entwurf ist ein fauler Kompromiss des Bundes, wir weisen das zurück. Das Bundesministerium setzt die Forderungen des Bunderates nach bundesweiten Verboten nicht um und erschwert Anbauverbote von Genpflanzen nach der EU-Opt-out-Regelung“, sagte Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer. „Der Bundesminister erweist sich einmal mehr als verlängerter Arm der Gentechniklobby. Anbauverbote werden erschwert statt erleichtert“, so Meyer.

Für den Agrarminister ist der Gesetzesentwurf ein Rückschritt und eine Abkehr vom bisherigen Kurs: „Wir hatten uns im Frühjahr dieses Jahres bereits grundsätzlich auf Eckpunkte mit dem Bund verständigt. Mit dem damals besprochenen Kompromiss hätten wir eine bundeseinheitliche Lösung für das Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen in ganz Deutschland umsetzen können. Genpflanzen stellen eine Gefahr für die Biodiversität und Artenvielfalt dar. Einzellösungen der Bundesländer müssen verhindert werden.“

Auch Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel spricht sich gegen den Entwurf mit länderspezifischer Entscheidungsbefugnis und Verantwortung aus: „Für die Umwelt, für die Landwirtschaft, für die Kontrolle und nicht zuletzt auch für die Menschen ist es wichtig, dass beim Anbauverbot von Genpflanzen bundesweit einheitliche Verhältnisse herrschen. Über 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger wollen keine Genpflanzen auf dem Acker.“

Der Streit zwischen Bund und Ländern bei der Umsetzung der sogenannten EU-Opt-out-Richtlinie währt bereits seit längerem. Die Richtlinie ermöglicht den Mitgliedsstaaten, ihr Hoheitsgebiet vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auszunehmen beziehungsweise den Anbau zu verbieten. Im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat bereits einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der den Bund in der Verantwortung für ein bundeseinheitliches und rechtssicheres Anbauverbot sah. Eine Arbeitsgruppe der Agrarministerkonferenz mit Vertretern des Bundes-Landwirtschaftsministeriums hatte im Frühjahr 2016 dann einen Kompromiss ausgearbeitet, der sowohl von der Agrar- als auch der Umweltministerkonferenz getragen wurde. Der nun vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Gesetzentwurf trägt diesem in wesentlichen Punkten nicht Rechnung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.10.2016

Ansprechpartner/in:
Lisa Maria Kreh

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressereferentin
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