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Aufstallungsgebote wegen Geflügelpest in Risikogebieten

Niedersachsen gibt Erlass zur Stallpflicht für weitere Risikogebiete heraus

Agrarminister Meyer: Intensive Vorsorge gegen Vogelgrippe notwendig – Bislang noch kein Fall in Niedersachsen

HANNOVER. Wegen der mittlerweile vorliegenden Bewertung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) zum Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest mit dem Subtyp H5N8 hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium heute (Mittwoch) einen Erlass an die kommunalen Behörden herausgegeben und hält die vorübergehende Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten für angezeigt. Das Ministerium erwartet und geht davon aus, dass nun in noch mehr Regionen in Niedersachsen eine Stallpflicht angeordnet wird.

Bislang haben schon die vier Landkreise Grafschaft Bentheim, Emsland, Cloppenburg und Vechta auf der Grundlage einer Risikoeinschätzung ein Aufstallungsgebot erlassen. „Damit ist bereits der überwiegende Teil des Freilandbestandes in Niedersachsen aufgestallt“, sagte Landwirtschaftsminister Christian Meyer. Der Minister, der bereits kurz nach einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Mastputenbestand in Mecklenburg-Vorpommern die Geflügelhalter zu besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht aufgerufen hatte, erneuerte diesen Appell: „Eine intensive Vorsorge gegen Vogelgrippe bleibt notwendig.“ In Niedersachsen sind seit Wochen die Biosicherheitsmaßnahmen und das Monitoring verstärkt und intensive Vorbereitungen in Absprache mit den Landkreisen getroffen worden.

In Niedersachsen sind nach dem Tiergesundheitsgesetz die Landkreise für solche Auf-stallungsgebote zuständig. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer betonte, unabhängig von der Stallpflicht sei „jeder Kontakt mit Wildvögeln etwa an Futterstellen, Gewässern, durch Fahrzeuge und anderes zu vermeiden. Auch andere Übertragungswege wie Transporte und Kontakte zu Betrieben, in denen die Geflügelpest festgestellt worden ist, bleiben nach dem FLI-Gutachten ein hohes Risiko und verdienen höchste Aufmerksamkeit. Wir müssen unsere Nutztierbestände intensiv schützen.“ Ausnahmen von der Aufstallpflicht bleiben laut Gesetz allerdings möglich. Anders als andere Bundesländer hat das Land Niedersachsen das Wildvogelmonitoring nicht reduziert, sondern auf hohem Niveau gehalten. Bislang wurden seit Beginn dieses Jahres rund 450 Proben von Wildvögeln auf Influenza A untersucht. Das Ergebnis war in allen Fällen negativ. Parallel dazu nimmt Niedersachen auch ein Monitoring von Nutzgeflügel vor. Auch hier fielen alle Proben negativ aus. Das Landwirtschaftsministerium appelliert an Landkreise und Jäger, weiterhin intensiv Wildtiere für das Monitoring abzugeben. Ebenso sollten Geflügelhalter jegliches ungewöhnliche Erkrankungsgeschehen umgehend den zuständigen Behörden melden.

Nach der Geflügelpestverordnung ordnet die zuständige Behörde die Aufstallung von Geflügel an, soweit dies aufgrund einer Risikobewertung angezeigt ist. Zuständig sind nach dem Tiergesundheitsgesetz die Landkreise und kreisfreien Städte. Dabei ist es durchaus möglich, dass ein Landkreis nicht für seine gesamte Kreisfläche eine Stallpflicht ausspricht, sondern sich auf bestimmte Risikogebiete innerhalb des Landkreises beschränkt.

Mit der Änderung der Geflügelpestverordnung des Bundes im vergangenen Jahr ist das grundsätzliche Aufstallungsgebot aufgehoben worden. Eine differenzierte risikobasierte Anordnung der Aufstallung ist damit eingeführt. Danach sind Aufstallungen wegen ihrer Einschränkungen regional zu begrenzen. Für jeden Landkreis müssen auf dieser Grundlage eine eigene Risikoabschätzung und eine Abwägung der mit einer Stallpflicht verbundenen Einschränkungen für im Freien gehaltene Tiere erfolgen. „Diese nach Risiken und Regionen differenzierte Lösung halten wir weiter für richtig und wichtig. Sie wurde auch schon vergangenes Jahr bei den drei Vogelgrippe-Fällen in Niedersachsen praktiziert“, erläuterte der Landwirtschaftsminister. Daher hat außer Mecklenburg-Vorpommern, wo H5N8 nicht nur in einem Mastputenstall, sondern auch bei einem Wildvogel entdeckt worden ist, kein Bundesland eine landesweite Stallpflicht angeordnet. In NRW wurde für zehn Prozent der Landesfläche die Stallpflicht angeordnet. In Niedersachsen sind es weit mehr. Die Mehrzahl der Bundesländer hat bislang keine Aufstallung angeordnet.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.11.2014

Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511-120-2095
Fax: 05 11/1 20-23 82

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